Beitragsordnung
Beitragsordnung
Gemäß § 9 der Satzung des TV Haslach 1930 e.V. wird die Höhe der Mitgliedsbeiträge für den Hauptverein von der Hauptversammlung beschlossen. Jede Beitragsänderung wird erst zu Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.
Die Mitgliedsbeiträge für den TV Haslach 1930 e.V. sind wie folgt festgelegt:
Mitgliederart |
Beitragshöhe |
---|---|
Jugendliche bis 12 Jahre |
60 € |
Jugendliche über 12 Jahre und Erwachsene |
80 € |
Familienbeitrag (einschl. aller Kinder bis 18 Jahre) |
140 € |
Bundeswehr/Zivildienst auf Antrag |
beitragsfrei |
Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Kalenderjahres fällig und wird im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA- Lastschriftmandat zu erteilen.
Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE94ZZZ00000068602 jeweils zum 1. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag.
Für Beiträge, die angemahnt werden müssen oder für eine andere Zahlungsweise wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von
10 € erhoben.
Bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte wird der ganze Jahresbeitrag, in der zweiten Jahreshälfte der halbe Beitrag berechnet.
Anträge auf Beitragsbefreiung/-Ermäßigung (in besonderen Fällen) sind an den Vorstand, zur Weiterleitung an Hauptausschuss, zu richten. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Dauer der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30.11. des Jahres bei der Vorstandschaft des TV Haslach eingehen.